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Leasing & Steuer in Österreich:
Alle steuerlichen Vorteile im Überblick
Leasing ist nicht nur eine Finanzierungsform, sondern auch ein steuerliches Gestaltungsinstrument. Wir zeigen Ihnen, welche Steuervorteile Gewerbeleasing in Österreich bietet – von der vollen Absetzbarkeit der Raten bis zur Bilanzneutralität.
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Die steuerlichen Vorteile von Leasing auf einen Blick
Gewerbeleasing bietet österreichischen Unternehmen handfeste steuerliche Vorteile gegenüber dem klassischen Kauf. Der wichtigste: Die gesamte Leasingrate mindert als Betriebsausgabe sofort Ihren steuerpflichtigen Gewinn – ohne komplizierte Abschreibungsrechnung.
Leasingraten sind zu 100% als Betriebsausgabe absetzbar
Vorsteuerabzug auf die Leasingraten (bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen)
Bilanzneutralität: Das Objekt erscheint nicht in Ihrer Bilanz
Bessere Eigenkapitalquote und Bonitätskennzahlen
Keine langfristige Kapitalbindung – Liquidität bleibt im Unternehmen
Planbare, konstante Kosten über die gesamte Laufzeit
Keine Abschreibungsdauer-Problematik (AfA) beim Operating-Leasing
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine steuerliche Beratung. Die konkrete Wirkung hängt von Ihrer Rechtsform, Vertragsgestaltung und individuellen Situation ab – besprechen Sie größere Investitionen immer mit Ihrem Steuerberater.
Leasing vs. Kauf auf Kredit: Der steuerliche Vergleich
Der zentrale Unterschied liegt in der Behandlung des Objekts: Beim Kauf aktivieren Sie das Wirtschaftsgut und schreiben es über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Beim Leasing zahlen Sie eine monatliche Rate, die sofort und vollständig als Aufwand wirkt.
Kriterium
Leasing
Kauf auf Kredit
Absetzbarkeit
Volle Leasingrate als Betriebsausgabe
Nur Zinsen + AfA absetzbar
Bilanz
Bilanzneutral (Operating-Leasing)
Aktivierung in der Bilanz
Abschreibung
Entfällt beim Leasingnehmer
AfA über Nutzungsdauer verteilt
Vorsteuerabzug
Monatlich auf jede Rate
Einmalig auf den Kaufpreis
Eigenkapitalquote
Bleibt unverändert
Verschlechtert sich durch Kredit
Liquidität
Geschont, keine hohe Anfangsinvestition
Hohe Anfangsbelastung bzw. Verschuldung
Operating-Leasing vs. Finanzierungsleasing: Wem gehört das Objekt steuerlich?
Entscheidend für die Steuerwirkung ist die wirtschaftliche Zurechnung des Leasingobjekts. Beim Operating-Leasing bleibt das Objekt bei der Leasinggesellschaft – Sie buchen nur die Raten als Aufwand und profitieren von der Bilanzneutralität.
Beim Finanzierungsleasing mit Kaufabsicht kann die Finanzverwaltung das Objekt dem Leasingnehmer zurechnen, etwa wenn die Grundmietzeit über 90% der Nutzungsdauer liegt oder eine Kaufoption weit unter dem Verkehrswert vereinbart ist. Dann müssen Sie das Objekt aktivieren wie beim Kauf. Eine saubere Vertragsgestaltung entscheidet also über den Steuervorteil.
Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug beim Leasing
Leasingraten unterliegen der Umsatzsteuer von 20%. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen holen sich diese monatlich über die Umsatzsteuervoranmeldung zurück – die Liquiditätsbelastung verteilt sich damit gleichmäßig über die Laufzeit statt einmalig beim Kauf anzufallen.
Sonderfall PKW: Für Personenkraftwagen ist der Vorsteuerabzug in Österreich grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten für Fiskal-LKW (z.B. Kastenwagen), Taxis, Fahrschulfahrzeuge sowie Elektroautos bis € 40.000 Anschaffungskosten. Gerade beim Fuhrpark lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Fahrzeugkategorie.
So optimieren Sie Ihren Leasingvertrag steuerlich
Ob Leasing seine volle steuerliche Wirkung entfaltet, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Als bankenunabhängiger Vermittler achten wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater auf die entscheidenden Punkte:
Vertragsart bewusst wählen: Operating-Leasing vs. Finanzierungsleasing
Laufzeit an betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer anpassen
Bei PKW: Luxustangente von € 40.000 berücksichtigen
Anzahlung (Mietvorauszahlung) korrekt über die Laufzeit verteilen
Steuerberater vor Vertragsabschluss einbinden
Häufige Fragen
Ja. Beim Gewerbeleasing sind die monatlichen Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar – inklusive Zinsanteil. Voraussetzung ist die betriebliche Nutzung des Objekts. Beim Kauf auf Kredit sind hingegen nur die Zinsen und die Abschreibung (AfA) abzugsfähig.
Beim Operating-Leasing wird das Leasingobjekt der Leasinggesellschaft zugerechnet und erscheint nicht in Ihrer Bilanz. Es entsteht keine Verbindlichkeit, Ihre Eigenkapitalquote bleibt unverändert – das verbessert Ihr Rating gegenüber Banken und Lieferanten.
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die in den Leasingraten enthaltene Umsatzsteuer monatlich als Vorsteuer geltend machen. Achtung bei PKW: Hier ist der Vorsteuerabzug in Österreich grundsätzlich ausgeschlossen – Ausnahmen gelten u.a. für Fiskal-LKW, Taxis, Fahrschulwagen und Elektroautos.
In Österreich sind Anschaffungskosten für PKW nur bis € 40.000 (inkl. USt und NoVA) steuerlich anerkannt. Bei teureren Fahrzeugen wird die Leasingrate anteilig gekürzt – der übersteigende Teil ist nicht absetzbar. Für E-Autos gelten zusätzliche Begünstigungen wie der Vorsteuerabzug bis € 40.000.
Wenn der Vertrag wirtschaftlich einem Kauf gleichkommt – etwa bei Vollamortisation mit sehr günstiger Kaufoption oder wenn die Laufzeit über 90% der Nutzungsdauer liegt. Dann muss der Leasingnehmer das Objekt aktivieren und verliert die Bilanzneutralität. Eine saubere Vertragsgestaltung ist daher entscheidend.
Nein. Eine Mietvorauszahlung (Anzahlung) muss über die Vertragslaufzeit verteilt abgesetzt werden (aktive Rechnungsabgrenzung). Sie reduziert dafür die monatlichen Raten und damit die laufende Belastung.
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