Kann ich als Einzelunternehmer leasen?
Ja, Gewerbeleasing steht auch Einzelunternehmern und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) offen. Voraussetzung ist eine unternehmerische Tätigkeit, die durch ein gültiges Gewerbe oder eine Berufszulassung (bei freien Berufen) nachgewiesen wird.
GewerbeLeasing.at prüft auch bei EPU die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Finanzierung anhand von Einkommensnachweisen und Steuerbescheiden. Die Bonität wird individuell bewertet – es gibt keine pauschale Ablehnung von Einzelunternehmern.
Das geleaste Wirtschaftsgut muss in jedem Fall für unternehmerische Zwecke genutzt werden. Private Nutzung ist nur bei Fahrzeugen in bestimmten prozentualen Anteilen möglich und muss im Rahmen der steuerlichen Aufzeichnungen dokumentiert werden (Fahrtenbuch oder pauschaler Privatanteil).
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