Steuerliche Vorteile für EPU
Einzelunternehmer können Leasingraten als Betriebsausgaben ansetzen und damit ihren steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) werden Leasingraten in dem Jahr abgesetzt, in dem sie bezahlt werden – ein einfaches und direktes Prinzip.
Bei einem Grenzsteuersatz von z.B. 42 % (bei einem Jahreseinkommen von ca. EUR 60.000–90.000) entspricht eine Leasingrate von EUR 800/Monat einer jährlichen Steuerersparnis von ca. EUR 4.032. Das entspricht einer effektiven Reduzierung der Nettorate auf ca. EUR 464.
Für gemischt genutzte Wirtschaftsgüter (z.B. Fahrzeug mit privatem und betrieblichem Anteil) ist ein Fahrtenbuch oder eine Pauschale für den Privatanteil erforderlich. Sprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater ab, um die steuerliche Behandlung korrekt zu gestalten.
War dieser Artikel hilfreich?