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Welche Wirtschaftsgüter können geleast werden?

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Welche Wirtschaftsgüter können geleast werden?

Grundsätzlich können nahezu alle beweglichen Wirtschaftsgüter geleast werden, die identifizierbar, bewertbar und handelbar sind. Dazu zählen insbesondere: Kraftfahrzeuge (LKW, Nutzfahrzeuge, Transporter), Maschinen und Anlagen aller Art, IT-Hardware, Kommunikationstechnik, medizinische Geräte, Büroausstattung, Landmaschinen und Baugeräte sowie Photovoltaikanlagen und andere Energietechnologien.

Nicht leasingfähig sind in der Regel immaterielle Güter (z.B. Software ohne Hardware-Bindung), nicht identifizierbare Verbrauchsgüter sowie Wirtschaftsgüter ohne ausreichenden Restwert oder Handelbarkeit.

GewerbeLeasing.at finanziert Objekte typischerweise ab einem Nettowert von ca. EUR 5.000 aufwärts. Für spezielle Branchen wie Medizintechnik oder Landwirtschaft bieten wir auch angepasste Lösungen an, etwa in Form des Mietkaufs, bei dem das Eigentum am Ende auf den Nutzer übergeht.

Für eine konkrete Einschätzung Ihres Leasingobjekts stellen Sie gerne eine unverbindliche Anfrage.

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