Wann starten die Leasingraten?
Die erste Leasingrate wird mit der Übernahme des Wirtschaftsguts fällig – ab dem Datum der unterzeichneten Übernahmebestätigung. Alle weiteren Raten werden monatlich zum vereinbarten Fälligkeitsdatum (üblicherweise der 1. oder 15. des Monats) per SEPA-Lastschrift oder Überweisung eingezogen.
Bei Vertragsabschluss wird oft eine erste, erhöhte Rate (Sonderzahlung oder Anzahlung) vereinbart, die den Restwert reduziert und die monatlichen Folgeraten senkt. Diese ist bereits bei Vertragsunterzeichnung oder bei Übernahme fällig – die genauen Regelungen sind im Vertrag festgehalten.
Sollte sich die Lieferung des Wirtschaftsguts verzögern, beginnen die Leasingraten erst mit der tatsächlichen Übernahme – nicht schon mit der Vertragsunterzeichnung. Informieren Sie uns bei einer absehbaren Lieferverzögerung rechtzeitig.
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