Kann der Vertrag vorzeitig beendet werden?
Ja, eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags ist möglich, aber mit Kosten verbunden. Bei vorzeitiger Beendigung wird üblicherweise eine Ablösesumme fällig, die sich aus den ausstehenden Leasingraten (abgezinst) und dem vereinbarten Restwert zusammensetzt – abzüglich des tatsächlich erzielten Verwertungserlöses.
Die genaue Berechnung der Ablösesumme ist im Leasingvertrag geregelt und kann je nach Restlaufzeit erheblich sein. Es lohnt sich daher, die Ablösesumme im Vorfeld zu erfragen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
In bestimmten Fällen – z.B. bei Insolvenz des Leasingnehmers, schwerer Vertragsverletzung oder Verlust/Totalschaden des Objekts – kann der Vertrag auch außerordentlich beendet werden. Wenden Sie sich für eine individuelle Berechnung an Ihren Berater bei GewerbeLeasing.at.
War dieser Artikel hilfreich?