Kann ich den Vertrag widerrufen?
Im österreichischen B2B-Leasingrecht (Geschäft zwischen Unternehmern) gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht wie im Konsumentengeschäft. Leasingverträge zwischen Unternehmen sind bindend und können nach Unterzeichnung nicht einseitig widerrufen werden.
Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags ist jedoch grundsätzlich möglich – allerdings fällt dabei in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die die noch ausstehenden Raten und ggf. einen Restwertausgleich umfasst. Details regelt der jeweilige Vertrag.
In Ausnahmefällen – etwa bei arglistiger Täuschung oder wesentlichem Irrtum – gibt es rechtliche Möglichkeiten zur Anfechtung. Wir empfehlen in einem solchen Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Bitte lesen Sie den Vertrag daher vor der Unterzeichnung sorgfältig durch und klären Sie alle offenen Fragen im Vorfeld.
War dieser Artikel hilfreich?