Vollamortisation vs. Teilamortisation
Bei Vollamortisation amortisiert der Leasinggeber seinen gesamten Investitionsaufwand (Anschaffungskosten + Finanzierungskosten + Gewinnaufschlag) vollständig durch die Leasingraten während der Vertragslaufzeit. Der Restwert am Ende ist Null oder nominal (z.B. EUR 1). Typisch für langlebige Wirtschaftsgüter.
Bei Teilamortisation (häufiger in der Praxis) amortisiert der Leasinggeber seinen Aufwand nur teilweise – am Laufzeitende verbleibt ein kalkulierter Restwert. Dieser Restwert muss entweder durch den Leasingnehmer übernommen (Kaufoption) oder durch den Leasinggeber am Markt realisiert werden. Die monatlichen Raten sind bei Teilamortisation entsprechend niedriger.
Die Wahl zwischen Voll- und Teilamortisation beeinflusst sowohl die monatliche Belastung als auch die steuerliche Behandlung. Bei konkreten Fragen unterstützen unsere Berater gerne.
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