Gibt es eine Kaufoption?
Eine Kaufoption berechtigt den Leasingnehmer, das Leasingobjekt am Ende der Laufzeit zu einem vorab festgelegten Preis (dem vereinbarten Restwert) zu erwerben. Ob eine Kaufoption vereinbart ist, ist im Leasingvertrag festgehalten.
Die Kaufoption ist nicht zwingend Bestandteil jedes Leasingvertrags. Bei operativem Leasing ist sie seltener, bei Finanzierungsleasing häufiger. Die Entscheidung zur Ausübung der Kaufoption liegt beim Leasingnehmer.
Zu beachten: Wenn der vereinbarte Restwert erheblich unter dem Marktwert liegt, kann die Kaufoption steuerlich als Zeichen für eine wirtschaftliche Zurechnung des Objekts beim Leasingnehmer gewertet werden. Sprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater ab.
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