Wie funktioniert die Restwertverrechnung?
Der Restwert ist der kalkulierte Wert des Leasingobjekts am Ende der vereinbarten Laufzeit. Er wird zu Vertragsbeginn festgelegt und beeinflusst die monatliche Leasingrate: Je höher der Restwert, desto geringer die monatliche Rate (und umgekehrt).
Bei der Rückgabe des Objekts wird der tatsächliche Marktwert (Verwertungserlös) dem vereinbarten Restwert gegenübergestellt. Liegt der Verwertungserlös über dem Restwert, kann der Leasingnehmer von einer Restwertbeteiligung profitieren (je nach Vertragsgestaltung). Liegt er darunter, muss der Leasingnehmer die Differenz ausgleichen (Restwertausgleich).
Bei Full-Service-Leasing oder Verträgen mit Restwertgarantie übernimmt der Leasinggeber das Restwertrisiko – in diesem Fall zahlt der Leasingnehmer eine leicht höhere Rate, hat aber keine Nachzahlungspflicht. Fragen Sie Ihren Berater, welche Variante für Ihr Objekt verfügbar ist.
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