Wie funktioniert die Bilanzierung?
Beim operativen Leasing nach österreichischem UGB wird das Leasingobjekt nicht in der Bilanz des Leasingnehmers gezeigt, sofern es dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen ist. Das Objekt erscheint im Anlagevermögen des Leasinggebers (GewerbeLeasing.at), nicht beim Leasingnehmer.
Beim Leasingnehmer erscheinen die Leasingraten nur als laufender Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Es entsteht weder ein Anlagegut noch eine Verbindlichkeit – die Bilanzsumme bleibt unberührt. Das verbessert Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad.
Wichtige Ausnahme: Börsennotierte Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, müssen seit 2019 (IFRS 16) Leasingverhältnisse grundsätzlich in der Bilanz ausweisen. KMU nach UGB sind davon nicht betroffen und profitieren weiterhin von der Bilanzneutralität.
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