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Bleibt das Wirtschaftsgut bilanzneutral?

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Bleibt das Wirtschaftsgut bilanzneutral?

Bei operativem Leasing – sofern die wirtschaftliche Zurechnung beim Leasinggeber bleibt – erscheint das Leasingobjekt nicht in der Bilanz des Leasingnehmers. Das bedeutet: keine Erhöhung des Anlagevermögens, keine korrespondierende Verbindlichkeit. Die Bilanzsumme bleibt unverändert, was die Eigenkapitalquote und andere bilanzielle Kennzahlen positiv beeinflusst.

Dieser Bilanzneutralitätsvorteil ist besonders relevant für Unternehmen, die auf günstige Kreditkonditionen bei Banken angewiesen sind oder bestimmte Bilanzkennzahlen einhalten müssen (z.B. bei Covenants in Kreditverträgen).

Nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 müssen börsennotierte Unternehmen seit 2019 Leasingverhältnisse grundsätzlich in der Bilanz ausweisen. Für KMU nach UGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch) gilt dies nicht in gleicher Weise – hier bleibt operatives Leasing nach wie vor bilanzneutral.

Bei Fragen zur Bilanzierung Ihrer spezifischen Leasingverträge empfehlen wir eine Abstimmung mit Ihrem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.

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