Wie werden Leasingraten verbucht?
Bei operativem Leasing werden die Leasingraten als laufender Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht – üblicherweise unter dem Konto "Miet- und Leasingaufwand". Das Wirtschaftsgut selbst erscheint nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, da es dem Leasinggeber wirtschaftlich zugerechnet wird.
Die monatliche Leasingrate wird brutto (inkl. USt.) gebucht; die Vorsteuer wird separat als Vorsteuer-Konto aktiviert und mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht. Ein Anlagevermögen entsteht beim Leasingnehmer nicht.
Beim Finanzierungsleasing oder Mietkauf ist die Buchung komplexer: Das Wirtschaftsgut wird aktiviert, die Verbindlichkeit passiviert, und Tilgung sowie Zinsen werden getrennt ausgewiesen. In diesem Fall empfehlen wir die Abstimmung mit einem Steuerberater oder Buchhalter.
Unsere Leasingverträge enthalten alle notwendigen Angaben für eine korrekte Buchung. Bei Rückfragen zur Dokumentation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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