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Sind Leasingraten steuerlich absetzbar?

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Sind Leasingraten steuerlich absetzbar?

Ja, Leasingraten sind bei operativem Leasing zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar – sowohl der Tilgungsanteil als auch der Zinsanteil. Das unterscheidet Leasing wesentlich von einem klassischen Kredit, bei dem nur die Zinsen absetzbar sind, während die Tilgung über die Abschreibung (AfA) des Wirtschaftsguts erfolgt.

Bei Mietkauf gilt eine andere Regelung: Hier wird das Wirtschaftsgut bilanziell aktiviert und abgeschrieben, während die enthaltenen Zinsen sofort als Aufwand verbucht werden können.

Die Vorsteuer aus den Leasingraten können Sie bei Vorsteuerabzugsberechtigung voll geltend machen – sofern das Wirtschaftsgut unternehmerisch genutzt wird. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt jedoch von Ihrer individuellen Situation und der Vertragsgestaltung ab; wir empfehlen eine Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Bei individuellen Fragen zur steuerlichen Behandlung kontaktieren Sie uns gerne.

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