Wann geht das Eigentum über?
Beim Mietkauf geht das Eigentum am Wirtschaftsgut automatisch auf den Käufer über, sobald die letzte vereinbarte Rate vollständig bezahlt ist. Es bedarf keines gesonderten Kaufvertrags oder Übergabeakts – der Eigentumsübergang ist im Mietkaufvertrag bereits geregelt.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Kaufoption beim Leasing: Dort muss der Leasingnehmer die Option aktiv ausüben und den vereinbarten Restwert bezahlen. Beim Mietkauf ist der Erwerb des Eigentums von vornherein der Vertragsinhalt.
In der Praxis empfehlen wir, den Eigentumsübergang durch entsprechende Buchungen und ggf. Eintragungen (z.B. im Kraftfahrzeugregister bei Fahrzeugen) rechtzeitig zu dokumentieren.
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