Steuerliche Behandlung von Mietkauf
Beim Mietkauf wird das Wirtschaftsgut beim Käufer sofort im Anlagevermögen aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA). Die monatlichen Raten setzen sich aus Tilgung und Zinsen zusammen; nur der Zinsanteil ist sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig, die Tilgung reduziert die bilanzierte Verbindlichkeit.
Die Vorsteuer aus den Mietkaufraten kann bei Vorsteuerabzugsberechtigung in voller Höhe geltend gemacht werden. Im Vergleich zum operativen Leasing entfällt der Sofortabzug der gesamten Rate; dafür erwirbt das Unternehmen letztendlich das Eigentum am Objekt, was den Buchwert im Anlagevermögen stärkt.
Für landwirtschaftliche Betriebe, die nach der Einnahmen-Ausgaben-Methode rechnen, gelten besondere Regelungen. Wir empfehlen die Abstimmung mit dem Steuerberater vor Vertragsabschluss.
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